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Artikel der Kategorie 'Unternehmensformen'

Schließung einer Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (WFOE)

1. April 2010 · Kommentare deaktiviert · WFOE

Die Schließung einer WFOE – die Auflösung und die Liquidation – ist in China nicht einfacher oder kürzer fristig abzuwickeln als die Gründung eines solchen Unternehmens und nimmt normalerweise zwischen sechs und neun Monate in Anspruch. Nach den chinesischen Gesetzen muss eine WFOE aufgelöst werden, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

  • Die erteilte Konzession ist abgelaufen
  • Die Eigentümer haben einen Beschluss verabschiedet, wonach das Unternehmen aufzulösen ist
  • Eine Fusion oder Aufspaltung soll stattfinden.
  • Die Gewerbeerlaubnis wurde durch staatliche Organe entzogen oder das Unternehmen wurde aufgefordert, diese zurück zu geben.
  • Die Weiterführung des Unternehmens bereitet ernsthafte Probleme und würde für die Eigentümer gravierende Verluste verursachen. Besteht keine Aussicht auf nachhaltige Lösung dieser Probleme, kann jeder Anteilseigner, der mehr als zehn Prozent der Stimmrechte hält, rechtliche Maßnahmen zur Auflösung des Unternehmens einleiten.

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Verschärfte Regeln für Errichtung und Betrieb von Repräsentanzbüros in China

23. März 2010 · Kommentare deaktiviert · Repräsentanzbüro

Im Januar 2010 hat die State Administration for Industry and Commerce (SAIC) gemeinsam mit dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Repräsentanzbüros korrigiert.

Die “Notice on Further Administration of Registration of Foreign Companies & Resident Representative Offices“ begrenzt nunmehr die Geltungsdauer der Registrierung einer Repräsentanz auf ein Jahr gegenüber vorher möglichen drei Jahren.

Die Notice begrenzt zudem die Anzahl der Repräsentanten auf maximal vier Personen, der Chefrepräsentant ist in die Berechnung eingeschlossen.

Bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung ist jeweils die Vorlage des bereits bei der Errichtung einzureichenden notariell beglaubigten, überbeglaubigten und zusätzlich durch die chinesische Botschaft legalisierten Handelsregisterauszugs der Muttergesellschaft erforderlich. Die Muttergesellschaft muss vor Antragstellung zudem länger als zwei Jahre bestehen. Die Errichtung einer eigenen Gesellschaft zum Zwecke der Gründung und des Betriebs einer Repräsentanz ist zukünftig nicht mehr möglich.

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Joint Ventures in China

5. September 2009 · Kommentare deaktiviert · Cooperative Joint Venture, Equity Joint Venture

Joint Venture heißt „gemeinsames Abenteuer”

Die intelligenteste aller Maßnahmen zur wirtschaftlichen Belebung Chinas war die Erfindung des Joint Venture. Es ist in der Tat im wahrsten Sinne des Wortes ein „gemeinsames Abenteuer”. Jeder bringt dabei etwas zum gemeinsamen Nutzen ein.

Sie können fast alle Arten von Geschäften machen, Sie können fast alles produzieren, wenn Sie dabei nur einen chinesischen Partner einbinden, ihn mitnehmen auf Ihrem unternehmerischen Weg, ihn teilhaben lassen an Ihrem Wissen, bis er eigentlich ohne Sie auskommen und allein weitermachen könnte.

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