Seit November 1995 existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China ein Standardvertrag für Liefergeschäfte.
Die verbreitete Verwendung dieses Vertragstextes, der gegenüber den von chinesischen Außenhandelsgesellschaften verwendeten Standardverträgen günstigere und vollständigere Regelungen enthält, wird auf chinesischer Seite dadurch gesichert und umgesetzt, dass in der Kommission namhafte Außenhandelsgesellschaften, die Bank of China sowie die chinesische Warenprüfbehörde beteiligt sind.
Darüber hinaus wurde der Standardvertrag mit einer Empfehlung des chinesischen Außenwirtschaftsministeriums (MOFTEC), das die Kommission auf chinesischer Seite leitet, in China verbreitet.
Der Standardvertrag ist für Exporte nach und Importe aus China zu verwenden.
Im Hinblick auf die Vielzahl der Anwendungsfälle, denen das Vertragsmuster zugrunde gelegt werden soll, und auch um dem Empfehlungscharakter Rechnung zu tragen, enthält der Standardvertrag an einigen Stellen Alternativvorschläge und Leerstellen, die von den Vertragsparteien auftragsspezifisch und individuell angewendet bzw. ausgefüllt werden müssen.



