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Artikel der Kategorie 'Wirtschaftsrecht'

Deutsch Chinesischer Standardlieferungsvertrag für bewegliche Maschinen und Güter

16. März 2010 · Kommentare deaktiviert · Wirtschaftsrecht

Seit November 1995 existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China ein Standardvertrag für Liefergeschäfte.

Die verbreitete Verwendung dieses Vertragstextes, der gegenüber den von chinesischen Außenhandelsgesellschaften verwendeten Standardverträgen günstigere und vollständigere Regelungen enthält, wird auf chinesischer Seite dadurch gesichert und umgesetzt, dass in der Kommission namhafte Außenhandelsgesellschaften, die Bank of China sowie die chinesische Warenprüfbehörde beteiligt sind.

Darüber hinaus wurde der Standardvertrag mit einer Empfehlung des chinesischen Außenwirtschaftsministeriums (MOFTEC), das die Kommission auf chinesischer Seite leitet, in China verbreitet.

Der Standardvertrag ist für Exporte nach und Importe aus China zu verwenden.
Im Hinblick auf die Vielzahl der Anwendungsfälle, denen das Vertragsmuster zugrunde gelegt werden soll, und auch um dem Empfehlungscharakter Rechnung zu tragen, enthält der Standardvertrag an einigen Stellen Alternativvorschläge und Leerstellen, die von den Vertragsparteien auftragsspezifisch und individuell angewendet bzw. ausgefüllt werden müssen.

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Jetzt auch Online-Schiedsverfahren in China

22. Oktober 2009 · Kommentare deaktiviert · Business in China, Wirtschaft, Wirtschaftsrecht

Seit Sommer 2009 sind durch die CIETAC (China International Economic and Trade Arbitration Commission) die sogenannten Online Arbitration Rules in Kraft gesetzt worden. Die neuen Verfahrensregeln ermöglichen die Durchführung eines Online-Schiedsverfahrens. Voraussetzung für die Durchführung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

In erster Linie sollen so Streitigkeiten aus dem Geschäftsfeld des e-Commerce abgewickelt werden. Das Verfahren zielt auf Rechtsstreite mit geringem wirtschaftlichem Volumen ab und erscheint für komplexere Verfahren als ungeeignet. Grund hierfür ist die enge zeitliche Begrenzung der Verfahrensdauer. Zudem sind körperliche Beweise nicht vorgesehen. Gleiches gilt für Zeugenbefragungen oder den mündlichen Vortrag. (Quelle:  Dr. Albrecht – DA legal)

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