19. April 2010 · Kommentare deaktiviert · Steuern
Im Jahre 2008 wurde das Steuersystem der VR China ein weiteres Mal reformiert. Für die kommenden Jahre kann mit weiteren Steuerreformen gerechnet werden. Entscheidende Neuerung seit 2008 ist, dass chinesische Unternehmen und Unternehmen mit ausländischem Kapital gleich besteuert werden. Ebenso wurden weitere Vergünstigungen für Unternehmen mit ausländischem Kapital gekürzt oder ganz gestrichen.
Die chinesische Steuerverwaltung besteht aus drei Ebenen. Auf der obersten Ebene steht das Finanzministerium, das für das gesamte Steuersystem verantwortlich zeichnet und für die einheitliche Anwendung der Steuervorschriften sorgen soll. Die zweite Ebene bildet die State Administration of Taxes (SAT), die unmittelbar dem Finanzministerium unterstellt ist und umfangreiche Regelungskompetenzen zugewiesen bekam. Die unterste Ebene bilden die lokalen Niederlassungen der SAT, die die Erhebung der nationalen Steuern durchführen sowie die Finanzämter der lokalen Gebietskörperschaften, die die lokalen Steuern erheben.
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Schlagwörter: Steuersystem China·Unternehmensbesteuerung China
24. März 2010 · Kommentare deaktiviert · Steuern
Bei einer Unternehmensgründung in China werden ausländische Investoren mit unzähligen, komplexen Problemen konfrontiert, angefangen von regionalen regulativen Unterschieden, bis hin zu komplizierten Steuerproblemen und Lizenzierungsprozeduren. Wegen der großen Schwierigkeiten bei der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis wird oftmals schon im Vorfeld die notwendige umfassende strategische Unternehmensplanung ignoriert, verdrängt, vergessen, d.h. kaum beachtet.
Das hat die unangenehme Konsequenz, dass die grundsätzlich vorhandenen Möglichkeiten zur Gewinnmaximierung und Gewinnrückführung nicht oder nur unzureichend ausgeschöpft werden.
Dieses wichtige Thema sollte aber grundsätzlich bereits in der Vorbereitungs- und Planungsphase einer jeden chinesischen Neugründung gewissenhaft berücksichtigt werden. Genaue Kenntnisse über die Prozessabläufe sowie von Beginn an bestehende, optimale Unternehmensstrukturen können die Chancen für Ihr Unternehmen erheblich erhöhen, die Potenziale zur Gewinnmaximierung und Gewinnrückführung optimal auszuschöpfen.
Gewinnrückführung
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Schlagwörter: Gewinnmaximierung in China·Gewinnrückführung aus China·Transfer Pricing·Transferpreise
21. März 2010 · Kommentare deaktiviert · Steuern
Natürlich darf auch eine “Gewerbesteuer” in China nicht fehlen. Aber außer beim Namen hat diese mit der deutsche Gewerbesteuer nur wenig zu tun. Sie ist eher eine Dienstleistungssteuer und Ersatzsteuer für die in manchen Bereichen nicht erhobene Mehrwertsteuer.
Die chinesische Gewerbesteuer stellt die wichtigste lokale Steuerquelle dar. Allerdings wird das Gewerbesteueraufkommen zwischen Lokalregierung und der Zentralregierung aufgeteilt. Im Jahre 2006 beliefen sich diese Steuereinnahmen auf umgerechnet mehr als 50 Milliarden Euro, was gut 14% des gesamten Steueraufkommens in China ausmachte.
Die Gewerbesteuer berechnet sich in China auf abgegrenzte Geschäftstätigkeiten, vor allem Dienstleistungen, freiberufliche Tätigkeiten und Handwerksleistungen, aber auch auf bestimmte Kreditgeschäfte, Unterhaltungsangebote, Übertragung von Landnutzungsrechten, Immobiliengeschäfte, Pacht- und Leasinggeschäfte usw. nach dem erzielten Umsatzerlös.
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Schlagwörter: Dienstleistungssteuer China·Gewerbesteuer China
19. März 2010 · Kommentare deaktiviert · Steuern
Die Besteuerung der Einkünfte von Mitarbeitern, die im Auslandseinsatz tätig sind oder werden sollen, ist ein Dauerthema der Steuerplanung im international operierenden Unternehmen. Die vielen denkbaren Fallgestaltungen erfordern ein Höchstmaß an Vorbereitung und vor allem risikobewusster Planung. In aller Regel wird der Mitarbeiter oder externe Berater auf Zeit ins Ausland entsandt, begründet unter Beibehaltung seiner Wohnung im Inland einen Auslandswohnsitz auf die Dauer seiner Beschäftigung.
Ohne die Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens gilt bei bestehendem Wohnsitz im In- und Ausland grundsätzlich, dass das Recht zur unbeschränkten Besteuerung nach wie vor bei Deutschland liegt, da das sogenannte Welteinkommensprinzip gilt. Danach kommt es auf die Tätigkeit im Ausland zunächst nicht an. Um die Folge einer damit in aller Regel verbundenen Doppelbesteuerung zu vermeiden, schränkt das u. a. auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Volksrepublik China das Besteuerungsrecht ein, soweit es u. a. um Bezüge im Ausland geht, die im Zusammenhang mit einer Betriebsstättentätigkeit bezogen werden.
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Schlagwörter: Besteuerungsfragen Auslandseinkommen·DBA China·Doppelbesteuerungsabkommen·Welteinkommensprinzip