Generell enthalten Verträge, die mit Partnern aus der VR China geschlossen werden, eine Schiedsgerichtsvereinbarung. Eine solche Vereinbarung empfiehlt sich auch vor allen Dingen aus Gründen der Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs, falls es zu einer Auseinandersetzung kommt. Die im Standardliefervertrag zunächst aufgeführte chinesische Schiedsorganisation ist die CIETAC.
Die Parteien können aber auch im Liefervertrag ausländische Schiedsgerichte vereinbaren.
