Als Teil des laufenden Reformprozesses hatte die Regierung im 4. Quartal 2008 angekündigt, dass ab Januar 2009 die Mehrwertsteuersätze in allen Industriezweigen gesenkt werden soll, um den Wandel von einem produktionsorientierten zu einem konsumbasierten Mehrwertsteuersystem voranzutreiben.
Mit dem neuen System ist die Mehrwertsteuer für Importwaren und inländische Käufe von Produktionsausrüstungen als Vorsteuer absetzbar, was die zu erwarteten Steuerbelastungen für alle Industrien um mehr als 120 Milliarden RMB im Jahre 2009 verringern soll.
Die wichtigsten Änderungen der vorläufigen Regelungen des Mehrwertsystems der VR China sind:
Voller Mehrwertsteuerabzug für Anlagevermögen; Vorsteuerabzüge für Konsumgüter, die vom Steuerzahler selbst verwendet (z.B. Autos und Yachten) sind nicht möglich.
Der Mehrwertsteuersatz für Mittelständler wurde von 4% bzw. 6% auf 3% reduziert
Die Mehrwertsteuerentlastungen für importierte Ausrüstung in „unterstützten” Industrien wurden gestrichen
Mehrwertsteuerrückerstattungen bei im Inland produzierten Ausrüstungen in „unterstützten” Industrien wurden gestrichen
Die Befreiung von der Mehrwertsteuer bei importierten Ausrüstungen für Lohnveredelung, Fertigung oder Kompensationshandel wurde gestrichen
Dies sind gute Neuigkeiten für die meisten Unternehmen, da erwartet wird, dass diese Maßnahmen die steuerlichen Belastungen für die Firmen reduziert.
Es muss jedoch bedacht werden, dass diese Änderungen den Cash Flow in „unterstützten” Industrien negativ beeinflussen können, da jetzt die Mehrwertsteuerbegünstigungen wegfallen. Mit den gestrichenen Mehrwertsteuerbefreiungen müssen die betroffenen Unternehmen ihre Rücklagen für die im Voraus zu zahlende Mehrwertsteuer erhöhen.
Die Mehrwertsteuerreform bedeutet auch eine zusätzliche Steuerbelastung für F&E Zentren, die in der Vergangenheit steuerfrei Ausrüstung importiert haben. Auch hier wird in Zukunft Mehrwertsteuer auf importiertes Equipment gezahlt werden müssen und es wird den Zentren nicht möglich sein, etwas von ihrer neuen Steuerlast abzuziehen.
Firmen, die in Transferverkäufe mit hiesigen Kunden eingebunden sind, sollten bedenken, dass die Vorsteuer auf importiertes Equipment nicht erstattungsfähig ist. Mit anderen Worten wird die Vorsteuer ein zusätzlicher Kostenfaktor des neuen Mehrwertsteuersystems werden.
Firmen könnten sich überlegen, neue Gesellschaften in zollfreien Zonen zu gründen, um die Auswirkungen auf ihren Cash Flow zu verringern und die erhöhte Steuerlast, die aus den gestrichenen Steuervergünstigungen für die „bevorzugten” Industrien resultiert, abzufangen, da man in zollfreien Zonen weder Mehrwertsteuer noch Zoll auf importiertes Equipment zahlen muss.
Chinas landesweite Mehrwertsteuerreform bringt fundamentale Veränderungen für die früheren Steuergesetze mit sich. Während sich das Land von einem produktionsbasierten zu einem konsumbasierten Steuermodell bewegt, werden neue Investitionen in den Maschinenbau und in die Technologiesektoren fließen. Das System soll Firmen ermutigen, ihre Produktion auszuweiten und technologische Neuheiten zu fördern.
Quelle: Dezan Shira & Associates, ein voll lizenziertes Buchhaltungsunternehmen mit Rechts- und Steuerberatung, sowie Due Diligence und Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen in China



